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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
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Autokauf - gibt es Vergünstigungen?

Viele Fahrzeughersteller bieten Sondernachlässe beim Neuwagenkauf auf Basis der „Unverbindlichen Preisempfehlung (Listenpreis)“ an. Der Autohändler gewährt dann den Rabatt. Allerdings liegt es im Ermessen des Händlers, ob und in welcher Höhe er einen Rabatt gewährt. Insofern ist vor allem Ihr Verhandlungsgeschick gefragt.

Im Allgemeinen setzen die Fahrzeughersteller für Sondernachlässe voraus, dass der Käufer die Schwerbehinderung mit einem Ausweis des Versorgungsamtes nachweist und zusätzliche Merkmale (z.B. „G“, „aG“, „H“, „BL“ oder „B“) vorweist. Oft wird auch erwartet, dass der Neuwagen auf den behinderten Menschen zugelassen wird. Einzelheiten klären Sie am besten vor dem Kauf mit dem Händler ab.

Unter www.adac.de finden Sie eine Liste mit Sondernachlässen, die die Fahrzeughersteller beim Neuwagenkauf gewähren. Alle Angaben sind unverbindlich und dienen nur als Orientierungshilfe.



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c2-1.php
Datum: 24.04.2024 / 13.46 Uhr
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